Die Wegzugsbesteuerung wird innerhalb der EU nicht mehr angewandt. Dabei kann es sich Seiten um natuerliche oder um juristische Personen handeln. Die Steuer wird nicht erhoben, beim Einnahmen von max. EUR 250. Viele Fragen bei Verwertung von Patenten, Lizenzen oder Gebrauchsmustern. Der Steuerpflichtige unterliegt unveraendert der unbeschraenkten Steuerpflicht.