Ist die Frau Arbeitnehmer oder entsprechend in Heimarbeit beschäftigt, gilt für sie dieses Gesetz. Für weibliche Beamte gelten entsprechende Sonderregelungen der Länder und des Bundes. Allerdings unterscheiden sich diese nicht grundlegend von denen des entsprechenden Gesetzes. Verantwortlich für Gesetze dieser Art ist die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen.Dieses in Deutschland gültige Mutterschutzgesetz soll Frauen die Mutter werden oder gerade geworden sind, vor ungesunden Beschäftigungen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit schützen. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahre 1952. 2002 wurde es einer Bearbeitung unterzogen, die aktuellste Fassung ist aus dem Jahr 2009.