Die Insolvenz in England wird, sofern das UK Insolvenzverfahren nicht abgelehnt wird, innerhalb von 12 Monaten durchgeführt. Der Schuldner ist bei einem englischen Insolvenzverfahren damit nach 12 Monaten absolut schuldenfrei. Da eine Insolvenz in Deutschland langwierig und kompliziert ist, empfiehlt sich daher das Insolvenzverfahren in England, denn in Deutschland muss ein Schuldner zunächst sämtliche Vermögenswerte verwerten, bevor nach frühestens sechs Jahren die Restschuldbefreiungsphase beginnt. In UK hingegen beginnt die Restschuldbefreiung direkt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Schuldner ist somit nach einem Jahr schuldenfrei und die negativen SCHUFA-Einträge werden gelöscht. Das Verfahren ist kürzer: Restschuldbefreiung spätestens 12 Monate nach Antragstellung gegenüber mehr als sechs Jahren, unter Einschluss der Schufa sogar 10 Jahren in Deutschland
Die Restschuldbefreiung erfolgt kraft Gesetzes automatisch, ist also nicht vom “Wohlverhalten” des Schuldners abhängig
Das Verfahren eignet sich daher auch für Angehörige von Berufen, die z.B. wegen “Vermögensverfalls” den Entzug der Anwaltszulassung etc. zu befürchten haben
was wenige wissen: in Deutschland speichert die Schufa eine Restschuldbefreiung noch für bis zu vier Jahre als Negativmerkmal, schließt also den ehemaligen Schuldner noch für Jahre weiterhin von der Kreditversorgung aus. Dies lässt sich bei einer Insolvenz in England vermeiden