Leider ist es in diesem Fall wie so oft im Leben. Der Staat hat verschuldeten Firmen und Privatpersonen die Möglichkeit eingeräumt, durch Einleitung der Insolvenz wieder Schuldenfrei zu werden.
Das ist auch gut so. Jeder hat eine zweite Chance verdient! Leider erlässt der Staat nur die Schulden die Sie bei Ihren Gläubigern haben, durch Erteilung der Restschuldbefreiung, aber Vater Staat will die Gerichts- und Treuhänderkosten erstatte haben. Wenn Ihnen die Restschuldbefreiung erstattet wurde wird sich das Gericht wieder bei Ihnen melden und die Erstattung der Gerichtskosten einfordern. Suchen Sie Hilfe bei Insolvenz? Dann sind Sie bei uns richtig. Schulden koennen durch ein paar einfache Tipps vermieden werden. Der Zinseszins treibt die Schuldenspirale immer weiter unten. Mit uns koennen Sie die Schuldenfalle ueberwinden. Es ist nicht einfach aus der Schuldenspirale rauszukommen.