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Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab


Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung dann außerdem deren Abwehr. Zu den Haftpflichtversicherungen gehören: Privathaftpflichtversicherung, Kfz- Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Diensthaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, und noch viele andere.

Nicht nur die Tatsache, dass fossile Ressourcen wie Kohle und Öl langsam zur Neige gehen und durch ihre CO2-Emission die Umwelt belasten, sondern dass auch Atomkraftwerke eine große Umweltbelastung darstellen, bringt viele umweltbewusste Verbraucher dazu, auf Ökostrom umzusteigen. Ökostrom bezeichnet die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wasser, Wind oder Biogas auf eine umweltbewusste Weise hergestellt wird.


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08.06.2011

08.06.2011

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