Automatisch übernimmt man den Versicherungsvertrag, wenn man einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft. Allerdings gilt ein Kündigungsrecht.
Falls man sich einen Gebrauchtwagen zulegen will, sollte man sich klar machen, dass bei einem Fahrzeugkauf von Privat zu Privat der Versicherungsvertrag automatisch übernommen wird.
Dennoch gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats kann die Police nach Erwerb des Fahrzeuges gekündigt werden. Am einfachsten ist es, der Zulassungsstelle die neue Versicherungsbestätigung vorzulegen. Der Beginn dieser Police gilt dann als Kündigung der Versicherung des Vorbesitzers.
Bei Übernahme der Versicherung des Verkäufers, wendet sich die Assekuranz wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Geachtet werden sollte darauf, dass die neue Gesellschaft die Vergünstigungen der bisherigen Kfz-Versicherung übernimmt.
Man sollte aber sicher gehen, dass für das Auto Versicherungsschutz besteht. Am besten verlangt man dafür vom Verkäufer die Versicherungspolice und den Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist.