Auch bei einem Unfall sind gewisse Fristen, speziell gegenüber Versicherungen, einzuhalten. Gerade wenn es dabei Verletzte oder gar Tote gegeben hat. Aber oft braucht es noch nicht einmal solch schlimme Ausmaße zu haben, dass sich die Versicherungen weigern zu zahlen. Häufig werden Vorwürfe gemacht, die überhaupt nicht relevant sind. Diese als Laie zu erkennen, fällt oft sehr schwer.
Ein weiterer wichtiger Punkt, uns mit der Unfallregulierung zu beauftragen, ist die Akteneinsicht bei der Polizei. Diese ist ausschließlich dem Gericht und Rechtsanwälten vorbehalten, so dass sie weder als Geschädigter, noch als Schadenverursacher die Möglichkeit haben, selbst Einsicht in die Aufzeichnungen der Polizei am Unfallort zu nehmen.
Fahrverbote kommen, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Schon oft konnten wir Mess- oder Verfahrensfehler feststellen. Wir haben grosse Erfahrung mit dem Thema Fahrverbot.