Schuldnerberatung heißt nicht gleich in Insolvenz gehen.Die Anzahl der verschuldeten Haushalte steigt stetig. Für viele Menschen ist das Insolvenzverfahren die letzte Hoffnung. Aber es muss nicht immer gleich die Insolvenz sein. Um eine Insolvenz beantragen zu können, muss immer erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden (vom Gesetzgeber vorgeschrieben).
Dieser beinhaltet einen Schuldenbereinigungsplan. Welcher Ihren Gläubigern vorgelegt wird. Jeder Gläubiger hat die Möglichkeit diesen anzunehmen oder auch abzulehnen. Wenn nur ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt, gilt der Einigungsversuch als gescheitert.
An dieser Stelle wird viel zu oft der Weg in die Insolvenz eingeschlagen. Zwar gilt der Einigungsversuch als gescheitert, aber man kann immer noch nach verhandeln.
Jede Schuldnerberatung ist verpflichtet, für Sie das Beste zu erreichen und das ist nun mal nicht immer die Insolvenz.
Wenn die Schuldensumme nicht zu hoch ist. Das Gehalt des Schuldners noch die Möglichkeit bietet, einen monatlichen Betrag X an die Gläubiger abzutreten, ist der Vergleich meistens die bessere Wahl.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Weg. So das Sie wieder freies und ruhiges leben führen können.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemals Selbstständigen offen, sofern diese nicht mehr als 19 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen, so z.B. Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen haben.