Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzueberschreitender Forderungen. Außerdem wird ein europaeisches Verfahren fuer geringfuegige Forderungen eingefuehrt. Auer Witte Thiel begruesst das Gesetz Schritt fuer die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit. Auer Witte Thiel begruesst das Gesetz Schritt fuer die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit. Forderungsmanagement – auch im Internet - ist das Kerngeschaeft der Kanzlei Auer Witte Thiel. Am 20.06.2008 ist das Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet worden. Die Mahnverfahren werden innerhalb von Europa standardisiert und damit kostengünstiger. Außerdem wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt. „Das bedeutet eine große Erleichterung für Privatpersonen und Unternehmer“, so die Kanzlei Auer Witte Thiel.
Auer Witte Thiel begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt für die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit innerhalb Europas.