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Kanzlei für Flugrecht - Erfahrung mit dem Verfahrensweg


Entschaedigung ihrer Passagiere wegen einer laengeren Verspaetung. Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche. Bei Verspaetungen muessen Fluggesellschaften ihren Gaesten bis zu 600 Euro zahlen . BGH bestaetigt Grundsatzurteil des Europaeischen Gerichtshofs. Bei Verspätungen müssen Fluggesellschaften ihren Fluggästen bis zu 600 Euro pro Person zahlen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil (AZ: Xa ZR 95/06) rechtskräftig entschieden. Damit bestätigt der BGH gleichzeitig auch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, informieren die Reiserechtsanwälte der Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 erstmals eine Fluggesellschaft rechtskräftig zur Entschädigung ihrer Passagiere wegen einer längeren Verspätung verurteilt, wie die Kanzlei Auer Witte Thiel mitteilt.


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26.11.2010

26.11.2010

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