Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche. Verpasster Anschlussflug begruendet keine pauschale Entschaedigung nach EU-Fluggastrechteverordnung. Die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. ie Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. April 2009 entschieden, dass Fluggästen, welche einen Anschlussflug verpassen, keine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Dennoch kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zustehen, so Auer Witte Thiel.Die Muenchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert ueber ein aktuelles Urteil zum Reiserecht.