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» Inkassounternehmen - Mahnwesen

Inkasso als Begriff kommt aus dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre. Inkasso ist ein Teilbereich der Finanzierung und stellt damit den Einzug von Forderungen dar. Um einen geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen durchzuführen, bedarf es der Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Man unterscheidet im Allgemeinen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen. Zumeist wird das Inkassounternehmen im Auftrag und namens des Auftraggebers tätig. Eine andere Form ist die Einziehungsermächtigung, bei dem das Inkassounternehmen bevollmächtigt ist, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen. Die dritte Form ist die Inkassozession . Dieses Prozedere beinhaltet die Abtretung der Forderung laut § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung. Die letzte Ebene stellt die sogenannte Vollabtretung dar. Es kommt zu einem Forderungskauf und damit zur Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung. Die meisten Inkassoverfahren werden im Briefverkehr geführt. Nur selten gibt es Fälle bei dem legendäre Prügeltrupps zu vermeintlichen Schuldnern geschickt werden. Das entspricht nicht mehr dem Bild von Inkassounternehmen im 21. Jahrhundert. Im Gegenteil, heute arbeiten sehr viele Juristen und juristische Angestellte mit hohem Ausbildungsgrad bei Inkassounternehmen. Ein Inkassoverfahren wird immer in Kombination mit dem Mahnwesen von so genannten Factoring-Firmen betrieben. Unternehmen die dennoch nicht auf körperlich beeindruckendes Personal verzichten möchten, haben nicht selten mit Unterlassungsklagen zu rechnen. Finanzielle Strafen sind somit auch keine Seltenheit mehr. Damit hat sich das Image der Branche deutlich gebessert.

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