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» Finanzvertrieb - Kapitalanlage-Vertriebe

Finanzvertrieb - ist eine Vertriebsorganisation,

die zumeist für Privatpersonen eine umfangreiche Bandbreite an Finanzprodukten

wie Vermögensanlagen und Finanzierungen anderer Finanzdienstleister oder Versicherungen vermittelt. Finanzvertriebe sind keine Vertragspartner von vermittelten Geschäften. Sie dienen einzig und allein als Ansprechpartner. Ein Merkmal von Finanzvertrieben ist ihre Orgnanisation in Strukturvertrieben. Das Geschäftsprinzip vom Finanzvertrieb besteht im größten Teil in der Vermittlung von Vertragsabschlüssen mit Unternehmen der Finanzwirtschaft. Dem Kunden enstehen dabei keine Kosten, da der Finanzvertriebler Provisionen für die Vermittlung bekommt. Meistens werden dann die Provisionskosten der Finanzinstitute teilweise auf den Kunden übertragen. Die Verbraucher sparen sich den Aufwand für eine eigene Bedürfnisanalyse und Marktrecherche bzw. anfallende Honorare für Berater. Verbraucherschutzorganisationen kritisieren jedoch, das Kunden von den Finanzvertrieben teilweise lückenhaft und nicht immer bedarfsgerecht beraten werden. Bis zum Inkrafttreten der Europäischen Vermittlerrichtlinie am 22. Mai 2007 war für das Vermitteln von Finanzprodukten keinerlei Fachqualifikation erforderlich. Sofern es keine Patronatserklärung eines Versicherers gibt, für den der Vermittler im Rahmen der Ausschließlichkeit angestellt ist, muss seit dem 1. Januar 2009 ein freier Vermittler eine Eintragung im Vermittlerregister vorweisen. Für diese genannte Vermittlung ist eine behördliche Genehmigung gem. §34d GewO erforderlich. Jetzt muss der Vermittler eine Sachkundeprüfung leisten, die von örtlichen IHKs abgenommen wird. Diese neuen Reglungen stellen sicher, das der Vermittler Kompetenz und Sachverstand in eine Beratung einbringt.

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