 » Beteiligungen-Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungen sind das Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen, z.B. Aktien einer AG oder Kommanditeinlagen in einer KG, zum Nutzen einer langfristigen kapitalmäßigen Bindung. Anteile an Personengesellschaften stellen immer eine Beteiligung dar. Bei Kapitalgesellschaften gilt im Zweifel der Besitz von 25% des Grund- oder Stammkapitals als Beteiligung. Eine Beteiligung von mehr als 25% verschafft dem Eigentümer die sogenannte Sperrminorität, um Satzungsänderungen des Unternehmens zu verhindern. Eine Minderheitsbeteiligung liegt vor, wenn weniger als 25% der Anteile im Besitz sind. Eine Mehrheitsbeteiligung liegt demzufolge im Bereich von 50-75 %. Ein Besitz von 75- 95% ist gleichbedeutend mit einer sogenannten Dreiviertelmehrheit. Bei Besitzverhltnissen von 95- 100% spricht man bei dieser Form von einer Eingliederungsbeteiligung. Häufig spricht man von der Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens. Das ist aber nur dann korrekt gesprochen, wenn der Wert des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals dem Unternehmenswert entspricht oder wenn man einen erweiterten Eigenkapitalbegriff verwendet. Wenn ein Anteil nicht von einem externen Kapitaleigner, sondern vom Unternehmen erworben wird, das ihn erst neu durch eine Kapitalerhöhung geschaffen hat, so wird die Differenz von Ausgabepreis und Nominalwert als Aufgeld bezeichnet.
Man spricht in der Regel erst von einer Kapitalbeteiligung, wenn die Beteiligung ein gewisses Volumen erreicht hat.
Die Schachtelbeteiligung ist eine Spezialform der Kapitalbeteiligung. Meist wird das Unternehmen zukünftig über stille Reserven oder steigende Ertragsaussichten verfügen, weshalb der Unternehmenswert höher als das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital liegt. Eine spezielle Form der Kapital-Beteiligung ist die stille Beteiligung. Diese stille Gesellschaft schließt eine Haftung gegenüber den Gläubigern aus. Dies steht im Gegensatz zur sogenannten aktiven Beteiligung.
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