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» Bausparen - Bausparkassen - Kredit
Bausparvertrag - ist ein sogenannter Sparvertrag, den der Bausparer mit seiner Bausparkasse abschließt Gedacht ist dieser hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen Bausparen wird in Deutschland durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien für Sparleistungen auf Bausparkonten und die Zahlung von Arbeitnehmersparzulagen für vermögenswirksame Leistungen gefördert. 2008 wurde das sogenannte "Wohn-Riester(Eigenheimrentengesetz) eingeführt, welches seit 1. November 2008 eine zusätzliche Förderung des Bausparens vorsieht.
Die 15 privaten Bausparkassen und die 11 Landesbausparkassen decken den gesamten Bausparmarkt in Deutschland ab.Es gibt eine regionale Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern. Somit stehen die Landesbausparkassen im Gegensatz zu den bundesweit tätigen privaten Bausparkassen untereinander nicht im Wettbewerb.
Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäft darin besteht Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Bauspargeschäfte dürfen nur von Bausparkassen betrieben werden. Die Rechtsform von öffentlich-rechtlichen Kassen wird von den Bundesländern bestimmt.
Zur Begrifflichkeit des Bausparguthabens ist zu sagen, das es die Summe der Einzahlungen darstellt, die auf den Bausparvertrag geleistet werden. Dazu gehören vermögenswirksame Leistungen, gutgeschriebene Zinsen und Wohnungsbauprämien.
Der Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt wird als Mindestsparzeit bezeichnet. In der Regel beträgt die Spanne 1 bis 7 Jahre. Die zu leistenden monatlichen Einzahlungen des Bausparers werden als Regelsparbeitrag definiert. Der Beitrag richtet sich nach der vereinbarten Baussparsumme (Zum Beispiel 0,5% der BSS). Der Kunde hat die Wahl, ob er vierteljährlich oder monatlich einzahlen möchte. Wissen sollte er jedoch, das die Bausparkasse bei Säumnissen eine Kündigung der Vertrages vorsieht. Aber so etwas kommt nur selten vor.
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