Sperrminorität
Eine Sperrminorität ist
vorhanden, wenn eine Gruppe von Aktionären dabei mindestens 25 %, aber maximal
50 % der Stimmrechte der Aktiengesellschaft besitzt. In einem solchen Fall kann
eine Minderheit verschiedene Beschlüsse auf der Hauptversammlung verhindern,
wenn diese mindestens 75 % Prozent der Stimmen benötigen, beispielsweise bei
der Änderung einer Satzung der Aktiengesellschaft.
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