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Sperrminorität

Eine Sperrminorität ist vorhanden, wenn eine Gruppe von Aktionären dabei mindestens 25 %, aber maximal 50 % der Stimmrechte der Aktiengesellschaft besitzt. In einem solchen Fall kann eine Minderheit verschiedene Beschlüsse auf der Hauptversammlung verhindern, wenn diese mindestens 75 % Prozent der Stimmen benötigen, beispielsweise bei der Änderung einer Satzung der Aktiengesellschaft.

 

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