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Nominalwert

Der gesetzliche Wert eines Zahlungsmittels wird durch den Nominalwert bestimmt. Die Festlegung des Nominalwertes erfolgt durch die herausgebenden Institutionen, meist der Nationalbank. In der Regel ist dieser Wert auf den Zahlungsmitteln aufgeprägt oder aufgedruckt, allerdings gab es in der Vergangenheit auch Zahlungsmittel ohne aufgeprägten Nominalwert, beispielsweise antike Münzen oder auch verschiedene neuzeitliche Dukaten.

Der größte Teil der Anleihen notiert in Prozent des jeweiligen Nominalwerts. Darunter versteht man, dass der Anleger beim Kauf einer Anleihe bei einem Kurs von 103,45, dann 103,45 % des Nominalwerts der Anleihe zahlen muss, eventuell zuzüglich der Stückzinsen. Einige Ausnahmen gibt es dabei, die in Nominalwährung notieren, wie die französische Wandelanleihe.

 

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