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Großaktionär

Als Großaktionär wird ein Aktionär bezeichnet, welcher durch seine Stimmrechte einen maßgeblichen Einfluss auf alle Abstimmungen während einer Hauptversammlung hat. Bei einem großen Einfluss kann er dann seine Interessen durch eine  von ihm bestimmte Person im Aufsichtsrat vertreten lassen. Im Gegensatz dazu hat ein Kleinaktionär kaum einen Einfluss auf das jeweilige Unternehmen.

 

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