Großaktionär
Als Großaktionär wird ein
Aktionär bezeichnet, welcher durch seine Stimmrechte einen maßgeblichen
Einfluss auf alle Abstimmungen während einer Hauptversammlung hat. Bei einem
großen Einfluss kann er dann seine Interessen durch eine
von ihm bestimmte Person im Aufsichtsrat vertreten lassen. Im Gegensatz
dazu hat ein Kleinaktionär kaum einen Einfluss auf das jeweilige Unternehmen.
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