Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist das
bestehende Recht für Altaktionäre bei der Ausgabe von neuen Aktien durch die
Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl von diesen Aktien zu erwerben. Es
besteht die Möglichkeit, dass die Altaktionäre das Bezugsrecht ausüben und so
Aktien hinzukaufen oder sie können das Bezugsrecht auch an die Börse
verkaufen.
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