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Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das bestehende Recht für Altaktionäre bei der Ausgabe von neuen Aktien durch die Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl von diesen Aktien zu erwerben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Altaktionäre das Bezugsrecht ausüben und so Aktien hinzukaufen oder sie können das Bezugsrecht auch an die Börse verkaufen.

 

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