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Bezugsangebot

Aktiengesellschaften erteilen Altaktionären  bei einer bevorstehenden Kapitalerhöhung ein Bezugsangebot. Dieses Angebot bezeichnet die Konditionen für den Erwerb neuer Aktien. Die Altaktionäre besitzen dabei ein Bezugsrecht für die neuen Aktien, sofern dies nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen wird.

 

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