Bezugsangebot
Aktiengesellschaften
erteilen Altaktionären bei einer
bevorstehenden Kapitalerhöhung ein Bezugsangebot. Dieses Angebot bezeichnet die
Konditionen für den Erwerb neuer Aktien. Die Altaktionäre besitzen dabei ein
Bezugsrecht für die neuen Aktien, sofern dies nicht von der Hauptversammlung
ausgeschlossen wird.
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