Aufsichtsrat
Zusammen mit dem Vorstand
steht der Aufsichtsrat an der Spitze einer Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat
nimmt dabei eine Kontrollfunktion ein. Er beruft den Vorstand und berät ihn
dabei bei der Geschäftsführung. Der Vorstand muss gegenüber dem Aufsichtsrat
Bericht erstatten. Der Vorstand kann bestimmte Geschäfte nur mit der
Genehmigung des Vorstandes tätigen. Ein Aufsichtsrat muss aus mindestens drei
Mitgliedern bestehen. Dabei ist es ausgeschlossen, dass ein Mitglied des
Vorstandes dieser Aktiengesellschaft gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat
derselben Gesellschaft ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel
für einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren von der Hauptversammlung
gewählt.
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