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Aufsichtsrat

Zusammen mit dem Vorstand steht der Aufsichtsrat an der Spitze einer Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat nimmt dabei eine Kontrollfunktion ein. Er beruft den Vorstand und berät ihn dabei bei der Geschäftsführung. Der Vorstand muss gegenüber dem Aufsichtsrat Bericht erstatten. Der Vorstand kann bestimmte Geschäfte nur mit der Genehmigung des Vorstandes tätigen. Ein Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Dabei ist es ausgeschlossen, dass ein Mitglied des Vorstandes dieser Aktiengesellschaft gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat derselben Gesellschaft ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel für einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren von der Hauptversammlung  gewählt.    

 

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