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Aktionär

Als Aktionär wird der Inhaber von mindestens einer Aktie einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Er ist dadurch Miteigentümer an dem jeweiligen Unternehmen. Er besitzt Rechte und Pflichten, welche im Aktiengesetz geregelt sind. Je nach Höhe der Anteile am Unternehmen hat der Aktionär Stimmrechte auf der Hauptversammlung und damit  verbunden auch das Recht auf Gewinnbeteilung, der Dividende.

 

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