Aktionär
Als Aktionär wird der
Inhaber von mindestens einer Aktie einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Er ist
dadurch Miteigentümer an dem jeweiligen Unternehmen. Er besitzt Rechte und
Pflichten, welche im Aktiengesetz geregelt sind. Je nach Höhe der Anteile am
Unternehmen hat der Aktionär Stimmrechte auf der Hauptversammlung und damit
verbunden auch das Recht auf Gewinnbeteilung, der Dividende.
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