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» Aktienclubs und Börsenvereine
Aktienclubsnund Börsenvereine werden unter dem Begriff Investmentclubs zusammengefasstAls Investmentclub, zu dem auch Aktienclubs und Börsenvereine gehören, bezeichnet man einen Zusammenschluss von Privatanlegern deren Ziel eine gemeinsame Geldanlage ist.
Unterschiede zwischen Investmentclubs
Unterschieden wird zwischen überregionalen und regionalen Clubs. Als überregionaler Club wird ein Club mit mehreren hundert Mitgliedern, fast professionellen Strukturen und einem separaten Anlageausschluss bezeichnet. Im Gegensatz dazu sind regionale Clubs überschaubarer. Sie haben eine überschaubare Anzahl an Mitgliedern, die sich über den Club kennen gelernt haben und sich im Normalfall auch alle persönlich kennen. Diese regionalen Clubs neben den primären Zielen auch dem Beisammensein.
Gründe um Aktienclubs und Börsenvereine zu gründen
Gegenseitig können die Mitglieder voneinander lernen und fassen ihr Wissen im Finanzbereich zusammen. Die Zusammenfassung von geringen Anlagebeträgen zur Risikominimierung, zur Gebührenoptimierung und um Mindesteinlagemengen von Fonds zu erreichen sind weitere Faktoren die bei der Gründung von Aktienclubs und Börsenvereine eine Rolle spielen.
Abgrenzungen zu Finanzdienstleistern und Sparclubs
Als Finanzdienstleister darf ein Investmentclub nicht betrachtet werden. In den Aktienclub werden keine Gelder eingezahlt und danach darauf gehofft, dass es sich durch andere vermehrt, sondern es wird vielmehr darauf geachtet alle Mitglieder aktiv an Anlageentscheidungen zu beteiligen.
In Sparclubs dagegen wird das Geld nicht in Fonds angelegt, sondern meist nur auf ein normales Sparkonto angelegt. Hier sind auch nur geringe Einzahlungen notwendig, wie z. B. einige Euros in 7 Tagen. Auch ist ein Sparclub kein eingetragener Verein sondern nur eine informelles Treffen von einigen Personen.
Rechtliche Stellung Deutscher Investmentclubs
Nach deutschem Recht werden Aktienclubs und Börsenvereine als Anlegervereine betrachtet um gemeinsam Kapital zu verwalten und anzulegen. Zum größten Teil wird hier die Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gewählt.
Erfolgt keine gewerbliche Tätigkeit und es fällt kein Mitgliedsbeitrag an, so ist ein Aktienclub bis 50 Mitgliedern und einem Stammkapital unter 500.000 Euro von jeglicher Aufsichtspflicht befreit.
Wird eine dieser Grenzen überschritten ist gesetzlich, auch zum Schutz der Anleger, eine Zulassung durch die BAF (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Finanzdienstleister festgelegt. Dadurch muss der Investmentclub die Anteile öffentlich anbieten und nach dem Verkaufsprospektgesetz einen Verkaufsprospekt erstellen. Ungefähr ein halbes Dutzend der ca. 5000 in Deutschland existierenden Aktienclubs und Börsenvereine verfügen derzeit über einen Verkaufsprospekt.
Ein Gesellschaftervertrag ist die Grundlage eines Investmentclubs. Dieser muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V.) ist der Dachverband deutscher Aktienclubs und Börsenvereine.
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