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Die Rechtsschutzversicherung ist eine weitere Individualversicherung. Zweck ist die Versicherung des Kostenrisikos eines Rechtsstreites. Diese wird von Unternehmen aber auch von Privatpersonen angeboten. Der Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos verhindert jedoch eine Abdeckung aller Rechtsbereiche. In der Regel sind Rechtsschutzversicherungen modular aufgebaut.Das heißt man kann sich entweder für ein komplettpaket oder für bestimmte Bereich des Lebens entscheiden. Wie z.B. bei der Verkehrs-Rechtsschutz, dem Arbeits-Rechtsschutz oder der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Häufige Angebotspakete sind: §21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden) , §21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie , §22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen) , §23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige, §24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine , §25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige , §26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige , §27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz , §28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige , §29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete usw.

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