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Eine Lebensversicherung sichert das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) des Versicherten wirtschaftlich ab. Lebensversicherungen zählen unter anderen zu den Personenversicherungen, weil das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Je nach Vertragsvereinbarung kann auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefährdung als Versicherungsfall bestimmt sein. Das heiß das nicht erst der Tod eine Entschädigung eine Leistung auslösen kann. Die ersten Lebensversicherungen gab es im antiken Rom. Damals übernahmen sogenannte „Beerdigungsvereine“ die Bestattungskosten für ihre Mitglieder. Weiterhin wurden deren überlebenden Verwandten finanziell unterstützt.

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