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Steuerberatung - umfasst geschäftsmäßige Hilfeleistungen in steuerlichen Angelegenheiten

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die Zulässigkeiten der Steuerberater

Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind befugt uneingeschränke geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen zu leisten. Für Privatpersonen gibt es meist die Alternative des Lohnsteuerhilfevereins oder ähnlicher Organisationen. Steuerberater stehen den Menschen meist in Kanzleien zur Verfügung.

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