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Steuerberatung umfasst geschäftsmäßige Hilfeleistungen in steuerlichen Angelegenheiten. Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die Zulässigkeiten der Steuerberater. Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind befugt uneingeschränke geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen zu leisten. Für Privatpersonen gibt es meist die Alternative des Lohnsteuerhilfevereins oder ähnlicher Organisationen.

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